Finanzierung
Als wichtige Anlaufstelle bei Unsicherheiten können Sie sich für eine Beratung oder eine Abklärung der Entwicklung Ihres Kindes an eine/n ErgotherapeutIn wenden. Ergotherapie erfolgt auf ärztliche Verordnung, wird aber von den Ergotherapeuten eigenverantwortlich durchgeführt. Die ergotherapeutische Abklärung erfolgt in einem für das Kind und die Eltern stressfreien Rahmen – aus der Sicht des Kindes wird nur „gespielt“ oder „geturnt“.
Falls eine Therapie notwendig ist, werden durch gezielt ausgewählte motorische, spielerische oder kreative Angebote die Kompetenzen in der Handlungsfähigkeit des Kindes in den Bereichen
- Selbstversorgung (essen, sich aus- bzw. anziehen, sich waschen, schlafen gehen…),
- Freizeit (mit anderen Kindern spielen/soziale Kontakte, Spiele die Spaß machen…) und
- Produktivität (Spielen: bauen, Konstruktionsspiele, Besuch von Krippe, Kindergarten oder Schule)
analysiert, die Wünsche und Anliegen der Eltern aufgegriffen und gemeinsam mit den Eltern für das Kind und die Familie wichtige Ziele formuliert.
Wann wenden Sie sich an eine/n ErgotherapeutIn?
- Wenn Ihr Kind „irgendwie anders“ ist als andere Kinder und/oder Sie das Gefühl haben,„dass etwas nicht stimmt“.
- Wenn Ihr Kind ein Frühchen ist, kann ab der Geburt ein/e ErgotherpeutIn die Entwicklung Ihres Kindes unterstützen und Sie im Alltag mit Ihrem Kind begleiten.
- Wenn Ihr Kind eine körperliche oder geistige Behinderung hat oder von Behinderung bedroht ist.
- ErgotherapeutInnen sind auch bei Bedarf für die Hilfsmittelversorgung (Esshilfen, Rollstuhl…) zuständig.
Praktizierende Ergotherapeuten in Österreich finden Sie unter:
www.ergoaustria.at bzw. www.ergotherapie-tirol.at