Praxis für Ergotherapie

Als wichtige Anlaufstelle bei Unsicherheiten können Sie sich für eine Beratung oder eine Abklärung der Entwicklung Ihres Kindes an eine/n ErgotherapeutIn wenden. Ergotherapie erfolgt auf ärztliche Verordnung, wird aber von den Ergotherapeuten eigenverantwortlich durchgeführt. Die ergotherapeutische Abklärung erfolgt in einem für das Kind und die Eltern stressfreien Rahmen – aus der Sicht des Kindes wird nur „gespielt“ oder „geturnt“.

Wann wenden Sie sich an mich?

  • Wenn Ihr Kind „irgendwie anders“ ist als andere Kinder und/oder Sie das Gefühl haben, „dass etwas nicht stimmt“.
  • Wenn Ihr Kind ein Frühchen ist, kann ab der Geburt ein/e ErgotherapeutIn die Entwicklung Ihres Kindes unterstützen und Sie im Alltag mit Ihrem Kind begleiten.
  • Wenn Ihr Kind eine körperliche oder geistige Behinderung hat oder von Behinderung bedroht ist.
  • ErgotherapeutInnen sind auch bei Bedarf für die Hilfsmittelversorgung (Esshilfen, Rollstuhl…) zuständig.